Lieblich & Fruchtsüß
Was bedeutet Lieblich & Fruchtsüß?
Weine mit der Geschmacksangabe lieblich dürfen laut Deutschem Weingesetz eine maximale Restsüße von 45 g/l haben.
Alle Weine mit einer höheren Restsüße tragen daher in der Regel keine Geschmacksangabe.
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