Halbtrocken & Feinherb
Was bedeutet Halbtrocken & Feinherb?
Halbtrockene Weine dürfen laut Deutschem Weingesetz höchsten 18 g/l Restsüße haben. Bei einem Säurewert von unter 8 g/l gilt jedoch maximal X + 10. Bedeutet ein Wein mit 6 g/l Weinsäure darf dann nur 16 g/l Restsüße aufweisen.
Die Geschmacksangabe Feinherb hat keine gesetzliche Regelung. In der Regel liegen diese Weine jedoch zwischen 20 - 35 g/l Restsüße.
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